Schön wohnen
Einfach gut leben
Grundsätzlich schließen Sie auch bei einer Mietwohnung mit Kaufoption mit der Alpenländischen einen
Mietvertrag auf unbefristete Zeit ab. Dieser Mietvertrag unterliegt den
Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG), des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) und des Tiroler
Wohnbauförderungsgesetzes 1991 (TWFG 1991).
Sie können daher jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) Ihren Mietvertrag auflösen und aus der Wohnung wieder ausziehen.
Bei der Variante Miete mit Kaufoption haben Sie aber die Möglichkeit, Ihre Mietwohnung frühestens nach Ablauf einer fünfjährigen Mietdauer und längstens bis zum Ablauf von 20 Mietjahren zu erwerben.
ALPENLÄNDISCHE
Gemeinnützige WohnbauGmbH
Viktor-Dankl-Straße 6
A-6020 Innsbruck
+43 512 - 571411
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Öffnungszeiten Innsbruck:
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08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag
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ALPENLÄNDISCHE
Gemeinnützige WohnbauGmbH
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Freitag
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